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copyright 2009 Alle Rechte bei Freudenthaler-Brandtner. Für den Inhalt verlinkter Seiten wird keine Haftung übernommen. Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz): Magistratisches Bezirksamt des III. Bezirkes Mitglied der Wirtschaftskammer Wien Fachgruppe: Unternehmensberatung und Informationstechnologie Berufsgruppe: Unternehmensberater Fachgruppe: Werbung und Marktkommunikation Berufsgruppe: Markt- und Meinungsforschung
Allgemeine Vertragsbedingungen für Supervisions-, Coaching- und OE-Leistungen Organisationsberatung und Forschung Freudenthaler-BrandtnerLeistung Supervision, Coaching, OEDer/die AuftraggeberIn überträgt der Supervisorin die Aufgabe, eigenverantwortlich Supervisions-, Coaching- bzw. Organisationsentwicklungsleistungen zu erbringen. Ziele und Inhalte der Supervisions-Coaching- bzw. OE-Tätigkeit werden zwischen Supervisorin und AuftraggeberIn (bzw. ggf. mit der zu supervidierenden OE) vereinbart. Supervisorin und StandardsDie Supervisorin erfüllt die Standards der Österreichischen Vereinigung für Supervision (ÖVS) und verfügt über eine dreijährige Ausbildung in Supervision, Führungskräftecoaching und Organisationsentwicklung, die bei der ARGE Bildungsmanagement absolviert und mit dem MAS (Master of Advanced Studies) abgeschlossen wurde. Honorar und FälligkeitDer Honoraranspruch wird von der Supervisorin nach erfolgter Leistung abgerechnet und ist binnen 21 Tagen nach erfolgter Rechnungslegung zur Zahlung fällig. VertraulichkeitDie Supervisorin garantiert die lückenlos vertrauliche Handhabung aller im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Informationen. Es wird vereinbart, dass im Fall eines Teamcoachings auch alle daran beteiligten TeilnehmerInnen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Sollten hierzu Zweifel und Unklarheiten im gegenständlichen Team auftreten, wird dieser Punkt in das Coaching einbezogen, sodass alle Beteiligten eine einvernehmliche Festlegung zur Verschwiegenheit vornehmen können.
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