Organisationsberatung und Forschung Freudenthaler-Brandtner, Wien
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Mag. Elisabeth Freudenthaler-Brandtner
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Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz): Magistratisches Bezirksamt des III. Bezirkes

Mitglied der Wirtschaftskammer Wien
Fachgruppe: Unternehmensberatung und Informationstechnologie
Berufsgruppe: Unternehmensberater 

Fachgruppe: Werbung und Marktkommunikation
Berufsgruppe: Markt- und Meinungsforschung


Allgemeine Vertragsbedingungen für Supervisions-, Coaching- und OE-Leistungen
Organisationsberatung und Forschung Freudenthaler-Brandtner

Leistung Supervision, Coaching, OE

Der/die AuftraggeberIn überträgt der Supervisorin die Aufgabe, eigenverantwortlich Supervisions-, Coaching- bzw. Organisationsentwicklungsleistungen zu erbringen. Ziele und Inhalte der Supervisions-Coaching- bzw. OE-Tätigkeit werden zwischen Supervisorin und AuftraggeberIn (bzw. ggf. mit der zu supervidierenden OE) vereinbart.

Supervisorin und Standards

Die Supervisorin erfüllt die Standards der Österreichischen Vereinigung für Supervision (ÖVS) und verfügt über eine dreijährige Ausbildung in Supervision, Führungskräftecoaching und Organisationsentwicklung, die bei der ARGE Bildungsmanagement absolviert und mit dem MAS (Master of Advanced Studies) abgeschlossen wurde.

Honorar und Fälligkeit

Der Honoraranspruch wird von der Supervisorin nach erfolgter Leistung abgerechnet und ist binnen 21 Tagen nach erfolgter Rechnungslegung zur Zahlung fällig.

Vertraulichkeit

Die Supervisorin garantiert die lückenlos vertrauliche Handhabung aller im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Informationen.

Es wird vereinbart, dass im Fall eines Teamcoachings auch alle daran beteiligten TeilnehmerInnen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Sollten hierzu Zweifel und Unklarheiten im gegenständlichen Team auftreten, wird dieser Punkt in das Coaching einbezogen, sodass alle Beteiligten eine einvernehmliche Festlegung zur Verschwiegenheit vornehmen können.

 
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